Technik > Bekleidung
Nach den Vorschriften aus der Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehr" (GUV-V C53)
ist jedes Feuerwehrmitglied im aktiven Dienst mit einer persönlichen
Schutzausrüstung ausgestattet. Sie umfasst in der Grundausstattung folgende Gegenstände:
Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschuttz
Feuerwehrschutzanzug
Feuerwehrschutzhandschuhe
Feuerwehrschutzstiefel
Diese Schutzkleidung obliegt Prüfkriterien nach Europanorm und nach HuPF
(Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung),
damit eine größt mögliche Sicherheit für Feuerwehrmänner (SB)
im Einsatzgeschehen gegeben ist.
Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz
Der Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz ist einer der wichtigsten Ausrüstungsgegenstände.
Er dient dem Schutz des Kopfes bei den unterschiedlichen Tätigkeiten des Feuerwehrmannes (SB),
sein Nackenschutz schützt vor herunterfallenden (Glut-) Teilen die unter die Schutzausrüstung gelangen können.
Als Pendant zum Nackenschutz kann der Feuerwehrmann auch ein sogenanntes Hollandtuch am Helm anbringen.
Das Gesicht und die Augen werden durch entsprechende Visiere geschützt.
Feuerwehrschutzanzug
Ohne den Feuerwehrschutzanzug kann ein Feuerwehrmann keinen Einsatz abarbeiten.
Dieser Anzug (Jacke und Hose) besteht aus einer speziellen chemischen Faser (Bsp. Kevlar oder Nomex),
die es der Einsatzkraft zum Beispiel ermöglichen, so nah wie möglich an ein Feuer herangehen zu können,
ohne sich dabei zu verletzten. Ferner soll dieser Anzug auch vor mechanischen Einflüssen schützen.
Feuerwehrschutzhandschuhe / Feuerwehrschutzstiefel
Schutzhandschuhe und Schutzstiefel sollen, genau wie der Schutzanzug auch,
den Feuerwehrmann (SB) vor Verletzungen schützen.
(SB) Sammelbegriff, beinhaltet Frauen und Männer